Förderbedarf Sehen
Durch das Förderzentrum Sehen werden Kinder und Jugendliche gefördert,
- deren Sehvermögen sehr eingeschränkt ist,
- denen eine Brille oder Kontaktlinsen die Sehprobleme nicht beheben,
- die die Welt trotz der Einschränkungen in erster Linie mit den Augen / visuell erfassen.
Kinder und Jugendliche, deren Sehvermögen so stark eingeschränkt ist, dass sie die Welt in erster Linie mit den Händen, also überwiegend taktil erfassen, erhalten Unterstützung von den Kolleginnen und Kollegen des Landesbildungszentrums für Blinde (LBZB -extern).
Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung „ist bei Kindern und Jugendlichen anzunehmen, die aufgrund einer Sehschädigung in ihren Entwicklungs-, Lern- und Bildungsmöglichkeiten so eingeschränkt sind, dass sie im Unterricht der allgemeinen Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden können. Dabei können medizinisch-therapeutische, pflegerische, technische, psychologische sowie soziale Maßnahmen in oder außerhalb der Schule notwendig sein. Maßnahmen und Hilfen sind abzustimmen und in einem pädagogischen Förderkonzept auszuweisen. Die Feststellung, ob eine Sehschädigung vorliegt, geschieht immer durch eine augenärztliche Untersuchung.” (siehe Erlass zur Sonderpädagogischen Förderung von 2005 )
Neben Sehbeeinträchtigungen, die ihre Ursache in den Augen haben (anteriorische Sehbeeinträchtigungen), gibt es eine weitere Form der Sehschädigungen. Hierbei handelt es sich um cerebrale Sehbeeinträchtigungen (CVI = cerebral visual impairment). Dabei hat das Gehirn Schwierigkeiten, zu verarbeiten, was die Augen sehen. „Die hierbei eintretenden Beeinträchtigungen (Gesichtsblindheit, Beeinträchtigung der Bewegungs-, Form- und Farberkennung, Crowding-Effekt etc.) können ggf. bei geringer Beeinträchtigung der Trennsehschärfe (Visus) auftreten und bedürfen einer spezifischen Diagnostik und Intervention.” (siehe Spezifisches Curriculum Sehen).
Mehr zu dem Thema CVI finden Sie u. A. beim Sehbehinderten- und Blinden-Zentrum Südbayern (extern).
Auf der Grundlage augenärztlicher Berichte wird eine sehbehindertenpädagogische Diagnostik durchgeführt. So kann für jedes Kind individuell ermittelt werden, welche Förderung es bedarf.
Diese ausführliche Eingangsdiagnostik ist die Grundlage für Beratung und Unterstützung für betroffene Kinder und Jugendliche und alle an deren Bildung und Erziehung beteiligten Personen.
Auf Basis der Diagnostik, die in den weiteren Schuljahren regelmäßig durchgeführt wird, erfolgt die Versorgung mit Hilfsmitteln, die Gestaltung des Arbeitsplatzes, die Gewährung von Nachteilsausgleichen und die Erstellung von Förderplänen (siehe Informationen für Schulen).