Informationen für Schulen

Zusammenarbeit zwischen Mobiler Dienst und zuständiger Schule

In diesem Papier haben wir zusammengefasst, wie die Zusammenarbeit zwischen Mobiler Dienst und zuständiger Schule gewinnbringend erfolgen kann: Zusammenarbeit Mobiler Dienst zuständige Schule

Feststellungsverfahren / Gutachten Sehen

Bitte kontaktieren Sie vor der Eröffnung eines Verfahrens zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung den Mobilen Dienst Sehen. Gemeinsam kann dann erörtert werden, ob und zu welchem Zeitpunkt die Eröffnung sinnvoll sein kann.
Sofern sich ergeben hat, dass das Verfahren eröffnet werden soll, bitten Sie bitte formlos per E-Mail um Mitwirkung der entsprechenden Lehrkraft des Mobilen Dienstes im Verfahren. Bitte nennen Sie dazu den Namen, das Geburtsdatum sowie die Schule und die Klasse der Schülerin bzw. des Schülers.

Meldung über das Onlineportal B&U

Bitte melden Sie Schüler*innen mit auffälligen Problemen im Bereich der Visuellen Wahrnehmung hier:

Regionale Beratungs- und Unterstützungszentren Inklusive Schule (RZI)

Die RZI stehen Schulen, Eltern, Schülern und Schülerinnen für Beratung zu Themen der Sonderpädagogik und Inklusion zur Verfügung. RZI organisieren den Einsatz des sonderpädagogischen Personals in der jeweiligen Region einschließlich der Mobilen Dienste. Weiterhin wirken Sie bei der Entscheidung zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung mit. 

Sportunterricht

Der gemeinsame Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Sehbehinderung stellt oftmals eine Herausforderung für die beteiligten Personen dar. In diesem Papier haben wir Ideen zusammengetragen, wie dieser gelingen kann: Gemeinsamer_Sportunterricht_Sehbehinderung.

Nachteilsausgleich

Hier finden Sie einige allgemeine Hinweise zum Nachteilsausgleich im Förderschwerpunkt Sehen. Die konkrete Erstellung eines Nachteilausgleiches erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Mobilen Dienst Sehen.

Nachteilsausgleich_MDS