Eine Schule gegen Abschiebung – Leonarda und Tale gelten nun als Härtefälle

Die niedersächsische Härtefallkommission beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport hat den Antrag auf Beratung des Falles zugunsten der Familie angenommen.

Das bedeutet, dass die Kommission sich nun noch genauer mit den von uns an viele Stellen vorgetragenen besonderen humanitären oder persönlichen Gründen für ein weiteres Aufenthaltsrecht der Betroffenen befassen wird. Die Kommission betrachtet hierbei die wirtschaftliche und soziale Integration in die Gesellschaft gemessen an den persönlichen Möglichkeiten der betroffenen Menschen.

Das Härtefallverfahren wird nun voraussichtlich mehrere Monate dauern. In dieser Zeit wird die Ausländerbehörde keine Abschiebung von Leonarda und Tale mit der Mutter und der kleinen Schwester veranlassen.

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